AGBs Bergflair Open Air

Veranstalter: Stadt Traunreut, Rathausplatz 3, 83301 Traunreut

Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend den Verkauf von Tageseintrittskarten und Festivalpässen (im folgenden "Tickets") durch die Stadt Traunreut (im folgenden Veranstalter) unter Nutzung der von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA sowie ggf. weiterer vom Veranstalter autorisierter Vorverkaufsstellen betriebenen Ticketservices.

1. GELTUNGSBEREICH UND HAUSORDNUNG

Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung des Veranstalters sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche einschließlich Zugangswegen und ggf. ausgewiesener Parkflächen.

Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich der Veranstaltungsteilnehmer (= Künstler, Dienstleister, Beschicker, Besucher/Kunde) der Hausordnung, den auf dem Ticket und der Website des Veranstalters veröffentlichten Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen sowie diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.

2. HAUSRECHT

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen.

Das Hausverbot gilt bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung. Bei einem ausgesprochenen Hausverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit und die teilnehmende Person hat keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

3. WEISUNGSBEFUGNIS

Anweisungen der Veranstaltungsleitung, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei sowie weiteren vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Diese Personen sind berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben.

4. JUGENDSCHUTZ

Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

  • Kein Zutritt für Kinder unter 6 Jahren.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten volljährigen Person Zutritt.
  • Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Wir behalten uns stichprobenartige Kontrollen während der Veranstaltung vor.
  • Kinder bis 8 Jahre erhalten nur Zutritt zum Festivalgelände, sofern sie einen adäquaten Gehörschutz (= zugelassene Kopfhörer) tragen. Von 8 bis 16 Jahren werden sogenannte Ohrstöpsel empfohlen.

5. Haftung der Eltern

Eltern haften für Ihre Kinder.

6. Ticketkauf/ Rücktritt

Jede Bestellung von Tickets ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Es besteht kein Rücktrittsrecht.

7. EINLASS

Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Teilnehmer nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Tageseintrittskarte (Nettopreis ohne VVK-Gebühr und Systemgebühr), wenn der Einlass ohne Verschulden der teilnehmenden Person verweigert wird. Darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

8. Absage, Abbruch, Witterung

Einzelne Programmpunkte oder Konzerte können entfallen oder geändert werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Erstattung entsteht.

Bei vollständiger Absage vor Veranstaltungsbeginn besteht bei Tagestickets Anspruch auf Erstattung des Nennwerts (Nettopreis ohne VVK-Gebühr und Systemgebühr). Falls mehr als 45 Minuten der geplanten Veranstaltungszeit durchgeführt werden konnten, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Bei Festivalpässen besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung einzelner Veranstaltungstage.

Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Leib und Leben bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

9. HAFTUNG

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 6) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

10. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt ein Verbot von mitgebrachten Getränken und Lebensmitteln aller Art.

Ausnahmen:

  • eine durchsichtige 0,5-l-PET-Flasche pro Person
  • Medikamente aus medizinischer Notwendigkeit

11. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen, Lagern oder Nutzen der folgenden Gegenstände ist verboten:

  • illegale Drogen
  • Waffen oder andere ähnlich gefährliche Gegenstände (z.B. Baseballschläger, CS-Gas, Pfefferspray, Motorsägen, Äxte, Beile, Zwillen, Schleudern)
  • Geschirr und Besteck
  • Glasbehälter aller Art
  • professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven
  • Rucksäcke ab einer Größe von 55 x 40 x 20 cm (entspricht der Größe des Handgepäcks bei Flugreisen)
  • Drohnen oder andere Flugkörper (z.B. Ballons, Drachen)
  • Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände
  • Gashupen, Vuvuzelas, Megafone
  • Konfetti, Papierschnipsel, Papierrollen
  • Farbspraydosen, Permanent-Marker
  • Tiere mit Ausnahme von Assistenzhunden für blinde Personen
  • Sitzgelegenheiten aller Art (z.B. Stühle, Campingstühle, Decken, Picknickdecken; Ausnahmen: Sitzkissen mit max. Größe DinA3)
  • Große Regenschirme, ausgenommen Knirpse
  • Laserpointer, Selfiesticks
  • Fahrräder, Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards und E-Roller

Stand: Februar 2026